| AH32.20-P-9404-01A | Allgemeines über Federn | Typ 129, 140, 170, 171, 202, 203, 208, 209, 210, 211, 219, 230 | |
| Typ 140, 129, 170, 202, 208, 210
Farbkennzeichen in der Mitte der Feder sind Kontrollzeichen des Herstellers. Sie haben bezogen auf die Federlänge keine Bedeutung. Die verschiedenen Federlängen und die sich bei den einzelnen Fahrzeugtypen und Ausführungen ergebenden, verschiedenen Achslasten, werden durch den Einbau verschieden hoher Feder-Gummilager ausgeglichen. An jeder Feder ist am letzten unteren Windungsgang die Teile-Nummer und das DC-Firmenzeichen eingeschlagen. Die Zuordnung der Feder-Gummilager zum Fahrzeug-Typ kann mit Hilfe des Teile-Microfilms ermittelt werden. |
Typ 140, 129 und Typ 202 (bis 12/95)
Bei der Herstellung der Federn ergeben sich Toleranzen in der Federlänge. Zur Kennzeichnung der verschiedenen Federlängen sind die Federn am zweiten Windungsgang von unten mit einem Farbstrich gekennzeichnet: rot = kurze Feder blau = lange Feder Typ 170, 171, 203, 208, 209, 210, 211, 219, 230 und Typ 202 (ab 01/96) Bei diesen Typen werden Federn eingebaut, die am oberen Federauslauf nicht abgeschliffen und angelegt sind. Durch geringere Fertigungstoleranzen entfällt die Farbmarkierung. |